Das Ganze des Rechts
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Die Autoren nehmen die verbreitete Kritik am Abwägungspragmatismus in der Grundrechtsjudikatur zum Ausgangspunkt, um eine holistische Grundrechtstheorie zu entwickeln. Anstelle von Werte- und Prinzipienpyramiden schlagen sie ein reflexives Modell vor, mit dem gesellschaftliche Inkommensurabilitäten rechtlich kommensurabel gemacht werden können. Das impliziert eine Abkehr vom traditionellen vertikalen, epistemischen und semantischen Grundrechtsholismus und fordert dazu auf, Grundrechtskollisionen im Rahmen eines horizontalen, praktischen und pragmatischen Holismuskonzepts zu bearbeiten. Die Leitfrage ist: Wie kann man das Problem der Unverträglichkeit in der Kollision sozialer Logiken bearbeiten, ohne in das vertikal holistische „Denken vom Ganzen her“ zu verfallen?