Rechtsschutz im deutschen und europäischen Kartellrecht
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Bei der Schaffung und Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist sowohl der Staat, aber auch der Bürger gefordert. Tatsächlich treten nicht die geschädigten Unternehmen oder Verbraucher als Protagonisten in Erscheinung, sondern es sind fast ausschließlich die Wettbewerbsbehörden, welche wettbewerbswidriges Verhalten der Unternehmen sanktionieren. Demgegenüber beruhen in den USA ca. 90% der Kartellverfahren auf Privatklagen. Die durch die Courage-Doktrin des Europäischen Gerichtshofs initiierte Entwicklung des „private enforcement“ trug maßgeblich zu der in Deutschland erfolgten Reformierung des GWBs bei und gipfelte vorläufig im Grünbuch der EU-Kommission zu Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts vom 19.12.2005. Die Autorin Christina Kaufmann untersucht zum einen, inwieweit ein Spannungsverhältnis zwischen der rechtspolitischen Entwicklung in Europa und dem geltenden deutschen Recht existiert. Zum anderen gibt sie Antwort auf die Frage, wie eine sinnvolle Lockerung des Rechtsschutzzugangs auf europäischer und nationaler Ebene verwirklicht werden könnte. Das Buch richtet sich an Rechtswissenschaftler, an alle Unternehmen und interessierten Verbraucher sowie an deren Verbände.