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Ein Erblasser kann im Rahmen seiner Testierfreiheit eine abweichende Erbeinsetzung vornehmen und bestimmen, wer sein Vermögen erben soll. Das Pflichtteilsrecht gemäß §§ 2303 bis 2338 BGB setzt jedoch Grenzen, indem es den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass gewährt. In der Praxis haben sich zahlreiche Vertragsgestaltungen entwickelt, die es dem Erblasser ermöglichen, sein Vermögen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Besonders relevant sind Schenkungen an Dritte, da sie den Nachlass verringern und Pflichtteilsrechte beeinträchtigen können. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß §§ 2325 ff. BGB schützt potenzielle Pflichtteilsberechtigte vor der Aushöhlung ihrer Rechte durch lebzeitige Rechtsgeschäfte. Der Verfasser erläutert die Grundlagen und Voraussetzungen dieses Anspruchs, wobei er die umstrittene Frage behandelt, ob die Pflichtteilsberechtigung des Anspruchstellers bereits zum Zeitpunkt der Schenkung bestehen muss oder ob es ausreicht, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls vorliegt. Zudem wird untersucht, ob lebzeitige Zuwendungen des späteren Erblassers an Stiftungen Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können. Dabei werden die Errichtung von Stiftungen durch den Erblasser sowie Zuwendungen an bestehende Stiftungen hinsichtlich ihrer Relevanz für Pflichtteilsergänzungsansprüche analysiert.
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Der Schutz der Pflichtteilsberechtigten vor einer Aushöhlung ihrer Rechte durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, Marcus Schwab
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- 2007
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- (Paperback)
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