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Ein neues Internationales Vertragsrecht für Europa - der Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung

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Wer grenzüberschreitend handeln möchte, nutzt Verträge, doch die Transnationalität führt zu Rechtsunsicherheit, da jedes Gericht sein eigenes IPR anwendet. Die Ungewissheit über das zuständige Forum fördert das Forum Shopping, insbesondere im Binnenmarkt, wo die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Klägern die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen lässt. Einheitlichkeit im Internationalen Vertragsrecht wird durch das Europäische Schuldvertragsübereinkommen von Rom aus 1980 (EVÜ) gewährleistet, dessen Gültigkeit jedoch bald endet. Die EG-Kommission plant, es in die Rom I-VO zu überführen, was mit dem Vorschlag vom 15.12.2005 eingeleitet wurde. Ziel ist es, das europäische Internationale Vertragsrecht behutsam weiterzuentwickeln, da sich das EVÜ in der Praxis bewährt hat. Geplante Änderungen umfassen die Möglichkeit, nichtstaatliches Recht zu wählen, die Streichung der Ausweichklausel des Art. 4 Abs. 5 S. 2 EVÜ und den Ausschluss der Rechtswahl bei Verbraucherverträgen. Zudem sollen neue Anknüpfungsregeln für Vertreterverträge und andere Bereiche geschaffen werden. Die Beiträge in diesem Tagungsband bieten eine kritische Analyse des Verordnungsvorschlags und wertvolle Anregungen für das laufende Gesetzgebungsverfahren. Das Werk ist für Fachleute im Internationalen Vertragsrecht unverzichtbar.

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Ein neues Internationales Vertragsrecht für Europa - der Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung, Franco Ferrari

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2007
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