Gender und Kommunikation
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Basierend auf den Menschenrechten haben Sozialarbeitende einen Gleichstellungsauftrag. Die Autorinnen prüfen, wie dieser Auftrag in die Praxis umgesetzt wird. Im Zentrum der empirischen Untersuchung steht die Frage, ob Frauen und Männer in den Beratungsgesprächen gleichgestellt sind. Einleitend wird eine feministische Perspektive der Gesellschaftstheorie dargestellt. Mit den theoretischen Erkenntnissen werden die schweizerischen Richtlinien zur Ausrichtung von Sozialhilfe auf Diskriminierungen hin geprüft. Die Untersuchung, welche mit sechs beobachteten und analysierten Gesprächen durchgeführt wurde, zeigt, dass aktive Diskriminierungen im Sinne bewusster Strategien nicht vorkommen, allerdings konnte auch kein aktives Ausgleichen von bereits vorhandenen, strukturellen Diskriminierungen festgestellt werden. Soziale Ungleichheiten werden in den Beratungsgesprächen reproduziert und sind so in Kombination mit anderen Faktoren wirksam. Die angewandte Methode der teilnehmenden Beobachtung wird detailliert beschrieben und ist somit auch für andere Forschungsfelder, innerhalb deren Kommunikation auf Diskriminierungen hin untersucht werden soll, interessant.