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Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages setzen Grenzen für die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten. In einer von Unsicherheiten geprägten Welt werden diese Grenzen nicht nur durch materielle rechtliche Anforderungen bestimmt, sondern auch durch beweisrechtliche Aspekte wie die Beweislastverteilung und das Beweismaß. Materielles Recht und Beweisrecht stehen in einem dynamischen Zusammenspiel, das für die Auslegung des EG-Vertrages von wesentlicher Bedeutung ist. Teleologische Erwägungen spielen eine zentrale Rolle, doch die Beurteilung, ob eine Auslegung den Zielen des Vertrages dient, erfordert die Berücksichtigung der Konsequenzen, die aus dem Zusammenspiel von Beweisrecht und materiellem Recht resultieren. Um die Auslegung zu finden, die der ratio conventionis am besten entspricht, müssen sowohl beweisrechtliche als auch materiellrechtliche Aspekte in Betracht gezogen werden. Aus teleologischer Sicht ist die Auslegung des Vertrages, die diese Vorgaben optimal verbindet, erforderlich. Jens Dammann schlägt eine solche Auslegung der Grundfreiheiten vor, die dieser Einsicht Rechnung trägt.
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Materielles Recht und Beweisrecht im System der Grundfreiheiten, Jens C. Dammann
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- 2007
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