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Die Diskussion um ein auf den Erziehungsbegriff gestütztes Jugendstrafrecht ist in den letzten Jahren kontrovers und findet vor dem Hintergrund öffentlicher Forderungen nach härteren Strafen statt. Das Jugendgerichtsgesetz bietet eine Vielzahl möglicher gerichtlicher Anordnungen, insbesondere bei Maßnahmen ohne Freiheitsentzug. Wenn Erziehung bei einer Straftat eines Jugendlichen angezeigt ist, kann die Jugendrichterin geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Jugendlichen anordnen. Ein Beispiel sind Bildhauerwerkstätten für straffällig gewordene Jugendliche. Susanne Mariyam Hüser-Granzow präsentiert in ihrer Studie das pädagogisch-künstlerische Konzept dieser Werkstätten und gewährt Einblicke in die ästhetische Praxis. Sie untersucht die Verbindungen zwischen der Dialogphilosophie Martin Bubers, zeitgenössischen Ästhetiktheorien und der ästhetischen Praxis. Zudem analysiert sie, welche sozialpädagogischen Kompetenzen für eine dialogisch verstandene Haltung in der ästhetischen Praxis mit straffälligen Jugendlichen erforderlich sind. Ihr Hauptinteresse liegt in der Gestaltung pädagogischer Beziehungen durch die Initiierung ästhetischer Prozesse.
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Kunst statt Strafe, Susanne Mariyam Hüser-Granzow
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- Erscheinungsdatum
- 2007
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