Wettbewerbsfreiheit als normgeprägtes Grundrecht
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Die grundrechtliche Wettbewerbsfreiheit wird als Recht auf die Integrität der Wirtschaftsordnung neu konzipiert. Die geschützte Ordnung ergibt sich aus dem einfachen Recht, das die Wettbewerbsfreiheit ausgestaltet. So werden Wettbewerbsteilnehmer gegen staatliche Störungen des Wettbewerbs geschützt, ohne die wirtschaftspolitische Offenheit des Grundgesetzes aufzugeben. Am Beispiel des subventionsrechtlichen Konkurrenzschutzes wird gezeigt, dass die vorgeschlagene Dogmatik in der Praxis handhabbar ist. Das Werk knüpft an die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu staatlichem Informationshandeln an. Es versteht sich als Beitrag zu einer gewährleistungsstaatlich aufgeklärten Grundrechtsdogmatik, welche die gesteigerte Komplexität und Multipolarität grundrechtlicher Interessengeflechte im Rahmen neuerer Steuerungsansätze sachlich angemessen verarbeiten kann. Zudem werden die Impulse für die deutsche Rechtsordnung aufgenommen, die von dem gemeinschaftsrechtlichen System des Schutzes individueller Rechte ausgehen.