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Das Spartentrennungsprinzip der Lebensversicherung

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Die deutschen Versicherungsunternehmen werden durch das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz in vielfältiger Weise reguliert. Ziel dieser Regulierung ist die möglichst sichere und dauerhafte Existenz der Versicherungsunternehmen, was vor allem mit dem Schutz der Interessen der Versicherten begründet wird. Zur Operationalisierung dieses Sicherheitsstrebens werden u. a. mit dem Prinzip der Spartentrennung und dem Prinzip der Solvabilität verschiedene risikopolitische Mittel vorgeschrieben: Das Prinzip der Spartentrennung untersagt den gleichzeitigen Betrieb der Lebens- bzw. Krankenversicherung mit der Schadenversicherung, um durch eine organisatorische Trennung eine Insolvenzansteckung verbundener Unternehmen zu vermeiden. Das Prinzip der Solvabilität beschreibt die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einer minimalen Ausstattung mit Sicherheitskapital, wodurch das Insolvenzrisiko von Versicherungsunternehmen minimiert werden soll. Die vorliegende Monographie untersucht, ob aufgrund der Fortschritte der Risikotheorie und des Risikomanagements – nicht zuletzt durch die neuen Solvency II-Regelungen – das Spar-tentrennungsgebot der Lebens- gegenüber der Schadenversicherung in Zukunft noch „zeitgemäß“ ist. Die Frage wird hierbei nicht nur risikotheoretisch differenziert diskutiert, sondern auch im Rahmen einer empirischen Untersuchung unter allen Vorstandsvorsitzenden deutscher Versicherungskonzerne erörtert.

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2007

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