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Baugesetzbuch

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Der Kommentar „Baugesetzbuch/Baunutzungsverordnung“ erläutert das BauGB und die BauNVO in einer nicht nur für Juristen verständlichen Sprache. Das Werk trägt mit seiner anschaulichen Darstellungsweise dazu bei, dass alle mit dieser komplexen Rechtsmaterie befassten Institutionen und Personen den praxisorientierten Kommentar für ihre tägliche Arbeit problemlos nutzen können. Das Werk „Baugesetzbuch/Baunutzungsverordnung“ beinhaltet u. a. die Kommentierung zum Allgemeinen Städtebaurecht: Bauleitplanung und deren Sicherung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Maßnahmen für den Naturschutz; zum Besonderen Städtebaurecht: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, Soziale Stadt, Private Initiativen, Erhaltungsatzung, Sozialplan und Härteausgleich, Miet- und Pachtverhältnisse, Überleitungsvorschriften, Sonderregelungen zur Windenergie usw. Die Baunutzungsverordnung ist ebenfalls kommentiert und beide Kommentare werden ständig aktualisiert. Die Loseblattausgabe gliedert sich in Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Text des BauGB im Zusammenhang, Kommentierung des BauGB, Einführung zur BauNVO, Text der BauNVO im Zusammenhang, Kommentierung zur BauNVO, wichtige begleitende Rechtsvorschriften, Satzungsmuster sowie die jeweiligen Stichwortverzeichnisse. Begründet von Johannes Schaetzell, Ministerialrat a. D., fortgeführt von Dr. Jürgen Busse, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags a. D., Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags, Heinz G. Bienek, Ministerialrat beim Sächsischen Staatsministerium des Innern a. D., Dr. Clemens Demmer, Rechtsanwalt, München, Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Iris Meeßen, Rechtsanwältin, München, Roland Schmidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München, Dr. Edwin Schulz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin, Matthias Simon, Dipl. sc. pol. Univ., LL. M., Referatsleiter, Verbandsjurist beim Bayerischen Gemeindetag, Frank Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München, wird der Titel von einem der Praxis nahen und motivierten Spezialistenteam fortgeführt und in den kommenden Jahren komplett neu bearbeitet. Der Teil Baunutzungsverordnung von Gustav-Adolf Stange, Staatssekretär a. D., ehemaliger Verwaltungsrichter, Präsident eines Verwaltungsgerichts und Vizepräsident eines Oberverwaltungsgerichts wird fortgeführt von Maximilian Forster, Rechtsanwalt bei Labbe u. Partner München und Dr. Christian Kullick, Syndikusrechtsanwalt bei der Bayerischen Hausbau. „Die Ausführungen sind auf höchstem Niveau. [...] Es ist die präzise und doch einfach zu verstehende Sprache, die diesen Kommentar wertvoll werden lässt. Nicht nur Volljuristen werden die Ausführungen leicht verstehen können. Das ist auch gut so, denn der – ausdrücklich praxisorientierte – Kommentar soll einer möglichst breiten Leserschaft einen großen Nutzen stiften.“ (Michael Stern, justament online, 3. Dezember 2018) „Konstruktiv und zuverlässig informiert der kompetente Praxis-Kommentar alle Bauplanungs- und Baurechtsämter der Öffentlichen Verwaltung, Bauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, planender Ingenieure und Architekten, Fachanwälte, Gerichte, politisch Verantwortlichen (Landräte, Bürgermeister, Ratsmitglieder), Privatpersonen.“ (INFODIENST EXTRA, Ausgabe 06-07/2018)

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1998

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