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Das neue Wohnungseigentumsgesetz 2007

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Das Wohnungseigentumsgesetz von 1951 regelt die Begründung von Wohnungseigentum, das Verhältnis der Eigentümer und die Verwaltung. Eine Novellierung, beschlossen am 26. März 2007, passt das Gesetz an aktuelle Bedürfnisse und Rechtsprechung an. Die Änderungen vereinfachen die Willensbildung der Eigentümer und die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Beispielsweise kann eine Modernisierungsmaßnahme nun nicht mehr an einem einzelnen Eigentümer scheitern; stattdessen ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich (3/4 der Eigentümer und über die Hälfte der Eigentumsanteile). Instandhaltungskosten sind jetzt individuell aufteilbar. Zudem wurden Regelungen zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, zur Haftungsbeschränkung der Eigentümer und zur Anwendung der Zivilprozessordnung eingeführt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Juli 2007 in Kraft. Die Broschüre enthält das aktualisierte Gesetz sowie eine Synopse, die alte und neue Regelungen vergleicht. Außerdem sind die Begründungsteile des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses abgedruckt, die die neuen Regelungen erläutern. Ein Auszug des ebenfalls geänderten Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ergänzt das Werk.

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Das neue Wohnungseigentumsgesetz 2007, Claudia Harnisch

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2007,
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