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Das neue Wohnungseigentumsgesetz 2007

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Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) stammt aus dem Jahre 1951 und regelt insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des Wohnungseigentums. Nun wurde es an die geänderten praktischen Bedürfnisse und die jüngere Rechtsprechung angepasst. Die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde am 26. März 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 vom 30. März 2007 verkündet. In erster Linie wird nun die Willensbildung der Eigentümer und die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen vereinfacht. Während zum Beispiel eine Modernisierungsmaßnahme früher an einem einzigen Eigentümer scheitern konnte, genügt nun eine doppelt qualifizierte Mehrheit (3/4 der Wohnungseigentümer und über die Hälfte der Eigentumsanteile). Darüber hinaus sind Instandhaltungskosten nun individuell aufteilbar. Außerdem wurden Regelungen zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, zur Haftungsbeschränkung der Wohnungseigentümer und die Geltung der Zivilprozessordnung beschlossen. Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes werden am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Diese Broschüre enthält das neue Wohnungseigentumsgesetz und eine Synopse, in der die alten und die neuen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes gegenüber gestellt werden. Außerdem sind die Begründungsteile des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 16/887) und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3843) abgedruckt, welche die neuen Regelungen erläutern. Ein Auszug des ebenfalls geänderten Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) rundet das Werk ab.

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2007

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