Die Grenzen der Substitution im Arbeitszeitgesetz
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 6.5.2003 in einer vielbeachteten Entscheidung zur Vertrauensarbeitszeit ausgesprochen, daß der Arbeitgeber seinen Betrieb so zu organisieren habe, daß die gesetzlichen und tariflichen Höchstarbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Die Arbeit widmet sich der Frage, in welchen Arbeitszeitmodellen Arbeitnehmer Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitszeitgesetz eigenverantwortlich wahrnehmen und wie sich ihr Status als Arbeitnehmer dazu verhält. Im Schwerpunkt wird schließlich erörtert, ob und wie sich gesetzliche Grenzen dieser Substitution definieren lassen, und welchen hieraus folgenden Mindeststandard der Arbeitgeber bei der Kontrolle und Überwachung der Arbeitnehmer zu gewährleisten hat. Zuletzt wird ein alternativer Arbeitszeitschutz diskutiert.