Hegel und der nationale Machtstaatsgedanke in Deutschland
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Der Jurist Hermann Heller (1891-1933) gehört zu den großen Staatsrechtslehrern der Weimarer Zeit. Seine Gedanken waren weit vorausschauend und haben sogar die Verfassungsordnung der Bundesrepublik beeinflusst – etwa in der Frage des sozialen Rechtsstaats oder der materiellen Demokratie. Von Heller stammt auch der Begriff „sozialer Rechtsstaat“. Nach seiner Habilitation lehrte Heller öffentliches Recht in Berlin und Frankfurt – am Main blieb er allerdings nur kurze Zeit, ehe er 1933 ins Exil nach Madrid ging, um dort als Gastprofessor zu lehren. Heller war eines der Gründungsmitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sowie Mitglied im Hofgeismarer Kreis. Er vertrat eine stark demokratisch gesinnte Auffassung und war ein Gegenspieler von Carl Schmitt, mit dem er sich auch öffentlich heftig auseinander setzte.