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Architekt - Sachwalter des Bauherrn

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Das Risiko des Architekten, für berufliches Fehlverhalten einzustehen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben der langjährigen Rezession im Bauwesen zählen hierzu ein generell gestiegenes Anspruchsdenken sowie eine stete Verschärfung der Haftung in der Rechtsprechung. Dies gilt vor allem für den Bereich der (Beratungs-)Pflichten, die den Architekten als „Sachwalter des Bauherrn“ treffen. Der Sachwalterbegriff wird dabei losgelöst von der Einordnung des Architektenvertrages als Werkvertrag verwandt, um eine umfassende, baubegleitende Beratungstätigkeit des Architekten zu umschreiben. Gleichzeitig wird aus ihm eine entsprechende Haftung des Architekten hergeleitet. Die Haftung wird mit der Sachwalterstellung des Architekten begründet, ohne dass klar würde, worin der Haftungsgrund liegen soll. Auch Umfang und Inhalt der Sachwalterpflichten bleiben unklar, was ein besonderes Haftungsrisiko für den Architekten bedeutet. Das vorliegende Buch stellt die haftungsrechtlichen Besonderheiten dar, die aus der Stellung des Architekten als Sachwalter des Bauherrn resultieren.

Buchvariante

2007

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