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Ziel der Untersuchung ist es, ein angemessenes Verständnis staatlicher Rechtsetzung in auswärtigen Angelegenheiten zu erlangen, die sowohl nach außen als auch nach innen wirken. Völkerrecht und nationales Verfassungsrecht erheben einen Regelungsanspruch auf diese Rechtsetzung, die als Teil des Völkerrechts und des Verfassungsrechts betrachtet werden muss. Die auswärtige Gewalt des Staates, wie im Grundgesetz verankert, ist öffentliche Gewalt im vollen Sinne und umfasst gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Funktionen. Dies wird durch den Begriff des Außenverfassungsrechts erfasst. Die Verfassung sieht neben innerstaatlichen auch einen völkerrechtlichen Rechtsetzungsprozess vor, der konsistent der Verfassungsbindung unterliegt. Die Untersuchung gliedert sich in sieben Teile. Zunächst wird die Rechtsetzung im differenzierten Völkerrecht dargestellt, um die normative Grundlage auswärtiger Rechtsetzung zu beleuchten. Anschließend wird die verfassungsrechtliche Seite untersucht, wie das Grundgesetz diese Rechtsetzung rezipiert und organisiert. Diese Teile ergeben ein Modell der auswärtigen Rechtsetzung als Problem des Völkerrechts und des Verfassungsrechts. Danach wird dieses Modell anhand von drei Referenzsystemen – kollektive Sicherheit, europäische Integration und Grundrechtsschutz – vertieft, um zentrale dogmatische Fragen des Außenverfassungsrechts zu demonstrieren.
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Außenverfassungsrecht, Volker Röben
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- 2007
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