Die Bewertung des menschlichen Lebens im Haftungsrecht
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Die Tötung eines Menschen führt nach dem geltenden deutschen Haftungsrecht nicht zu einer Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. Diese Rechtslage lässt unberücksichtigt, dass wir alle unserem Leben einen Wert beimessen und daher im Falle der Tötung einen Verlust erleiden. Auf der Grundlage der ökonomischen Theorie des Haftungsrechts wird gezeigt, dass das Haftungsrecht keine richtige Anreizstruktur zur Verhütung tödlicher Unfälle darstellt, und ein konkreter Lösungsvorschlag dazu erarbeitet. Eine drohende Schadensersatzzahlung für den Verlust des Lebens beeinflusst das Verhalten möglicher Schädiger und hält sie dazu an, diesen Schaden zu vermeiden. Dazu ist es notwendig, dem menschlichen Leben einen Wert zuzumessen. Zu diesem Zweck stellen die wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse zum sogenannten statistischen Wert eines Menschenlebens eine tragfähige Grundlage dar.