Die rechtliche Gestaltung der Außenbeziehungen der Europäischen Gemeinschaft am Beispiel der Mittelmeerpolitik und der Sonderbeziehungen zu Israel
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Die Europäische Gemeinschaft pflegt seit jeher enge Beziehungen zu den Staaten im südlichen und östlichen Mittelmeerraum. Dabei nahmen die Beziehungen zu Israel schon immer eine Sonderrolle ein, die schließlich im Jahr 1994 zur Verleihung eines «privilegierten Status» durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten führte. Am Beispiel der Mittelmeerpolitik wird dargestellt, wie die Gemeinschaft ihre Beziehungen zu Drittstaaten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gestaltet. Dabei zeigt sich, dass die Assoziierungskompetenz nach Art. 310 EG die wichtigste Außenkompetenz der Gemeinschaft geworden ist. Da die Ausgestaltung des privilegierten Status Israels nicht näher geregelt ist, wird in einem zweiten Schritt untersucht, wie dieser Status verwirklicht werden kann.