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Günstigkeitsvergleich im Arbeitsrecht

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Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Regelungsquellen, insbesondere Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag. In welchem Verhältnis diese Rechtsquellen zueinander stehen, wird durch Kollisions- und Vorrangregelungen bestimmt. Weitreichende Geltung im europäischen Arbeitsrecht beansprucht diesbezüglich das so genannte Günstigkeitsprinzip, nach dem diejenige Regelung angewendet wird, die günstiger ist. Hierzu ist ein Bewertungsvorgang erforderlich, der Günstigkeitsvergleich. Seine Handhabung entscheidet über die Struktur des gesamten Arbeitsrechts. Der Günstigkeitsvergleich bestimmt das Verhältnis von zwingendem Recht und privatautonomer Gestaltung und wird so zur Grundsatzentscheidung im Hinblick auf Flexibilität, Wettbewerb und Arbeitnehmerschutz. Im gesamten Anwendungsbereich des Günstigkeitsprinzips trifft die Tatsache, dass hier Grundfragen des Arbeitsrechts entschieden werden, mit einer sehr lückenhaften Normierung zusammen. Die rechtsvergleichende Betrachtung unter Einbeziehung Deutschlands, Österreichs, Frankreichs, Spaniens und Großbritanniens zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in dogmatischer Begründung und konkreter Anwendung.

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2007

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