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Elena Barnert behandelt den richterlichen Rekurs auf einen objektiven, verständigen oder sorgfältigen Menschen, den sie als „Dritten“ bezeichnet. Dieser fiktive Maßstabsträger tritt als 'idealer' Rechtsakteur zu den Prozeßparteien hinzu und dient dem Zivilrichter zur Beantwortung von Fahrlässigkeits- oder Auslegungsfragen. Die Autorin untersucht den „eingebildeten Dritten“ zunächst in abstracto, unter rechtsmethodologischen, ideengeschichtlichen und sprachwissenschaftlichen Aspekten. Im weiteren Verlauf analysiert sie, wann und wie der Zivilrichter den spezifischen modellhaften Dritten formt und strategisch einsetzt. Ein zentraler Aspekt ist der Sinn und Zweck der relevanten Normen: Der Dritte im Wettbewerbs- oder Kapitalmarktrecht ist informierter als im verbraucherschutzrechtlichen Kontext, da hier ein Abgleich mit einer einfachen Figur und dort mit einer kenntnisreicheren Modellfigur erforderlich ist, um die richterlich definierte ratio legis zu verwirklichen. Während der Dritte strukturell konstant bleibt, fungiert er als dynamisches Kriterium, das je nach Kontext, normativem Umfeld und angestrebtem Urteilsergebnis unterschiedliche Zuschreibungen ermöglicht.
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Der eingebildete Dritte, Elena Barnert
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- 2008
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