Umweltrecht in der anwaltlichen Praxis
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Das Werk bietet Rechtsanwälten und Praktikern aus Behörden, Justiz und Unternehmen in einem umfangreichen Querschnittsrecht eine kompetente Orientierungshilfe. Sowohl Themen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, Besonderheiten des Rechtsschutzes im Umweltrecht - einschließlich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes - und das Umwelthaftungsrecht (unter Berücksichtigung des Umweltschadensgesetzes) wie auch die in der Beratungs- und Behördenpraxis regelmäßig relevanten Rechtsgebiete des Immissionsschutzrechts, des Wasserrechts, des Naturschutzrechts sowie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sowie des Bodenschutzrechts werden ausführlich dargestellt. Dabei betreffen Schwerpunkte der Darstellung die rechtssichere Abwicklung umweltrechtlicher Zulassungsverfahren aber auch Präventivmaßnahmen, insbesondere der betrieblichen Umweltschutzorganisation, zur Vermeidung von Rechtsverstößen. Die Vorgaben des UGB sind bereits - in Ergänzung zur bestehenden Rechtslage - umfangreich berücksichtigt. Nach dem Scheitern des UGB ist nunmehr das Gesetzgebungsverfahren bezüglich der insofern als „Rumpf Reform“ des Umweltrechts anzusehenden Gesetze zur „Neuregelung des Wasserrechts“, des „Rechts des Naturschutzes und der Lanschaftspflege“ und zur „Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ abgeschlossen. Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts übernimmt in weiten Bereichen den Referentenentwurf für das UGB II, so dass die Ausführungen zum UGB in dem Werk „Umweltrecht für die anwaltliche Praxis“ auch für die neue Gesetzeslage eine wertvolle Auslegungshilfe bieten. Das Gesetz zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege orientiert sich in der Struktur an den Regelungen des im Jahr 2002 umfassend novellierten Bundesnaturschutzgesetzes. Inhaltlich entspricht das Gesetz weitgehend dem Gesetzesentwurf für das UGB III. Auch insoweit kann weiterhin auf die Ausführungen zum UGB zur Interpretation der zukünftigen Rechtslage betreffend das Naturschutzrecht zurückgegriffen werden. Soweit sich durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt Änderungen des UVPG ergeben, handelt es sich im wesentlichen um die Aufhebung von Vorschriften bzw. das Ersetzen von Regelungsaufträgen an den Landesgesetzgeber durch bundesrechtliche Vollregelungen. Insofern behalten die Ausführungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung in weitem Umfang auch weiterhin bezüglich der neuen Rechtslage Gültigkeit. Für den Bereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes beinhaltet das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt lediglich die Aufhebung obsoleter Rechtsvorschriften, so dass die entsprechenden Ausführungen in dem Werk „Umweltrecht in der anwaltlichen Praxis“ in vollem Umfang auch künftig zur umfassenden Information herangezogen werden können. Überholt sind damit lediglich die Ausführungen zur integrierten Vorhabengenehmigung, wobei insofern möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode die Thematik durch den Gesetzgeber - u. U. auch in Form eines weiteren Anlaufs für ein „UGB“ - erneut aufgegriffen werden wird.