Die Lebensmittelüberwachung und ihre Finanzierung
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Die Lebensmittelüberwachung gerät alle Monate wieder in die Schlagzeilen. Im Mittelpunkt stehen dabei in der Regel so genannte Gammelfleischskandale, die in der öffentlichen Debatte oft als Ausweis für Defizite und Mängel der Lebensmittelkontrollen gelten. Da in Deutschland vor allem die Kreise und kreisfreien Städte die Lebensmittelkontrollen vor Ort durchführen, ist der Vorwurf mangelnder Professionalität gegenüber diesen Kommunen nicht weit. Seltener sind allerdings in diesen Diskussionen sachliche Auseinandersetzungen mit den konkreten Bedingungen solcher Lebensmittelkontrollen. Auch von der Fachöffentlichkeit unbemerkt vollzieht sich gerade eine wesentliche Änderung einer existenziellen Bedingung der Lebensmittelkontrollen: Die Finanzierung der kommunalen Lebensmittelkontrollen wurde im Rahmen einer Verordnung der EU neu systematisiert und fernab deutscher Gebührenregelungen verändert. Die nachfolgende Untersuchung stellt die gebühren-, lebensmittel und europarechtlichen Auswirkungen auf die Durchführung der Lebensmittelkontrollen dar. Derzeit besteht in Deutschland ein gestuftes Gebührenrecht, welches bei einer signifikanten Ausweitung der Lebensmittelkontrollen zu einer ungleichgewichtigen finanziellen Belastung der Lebensmittelindustrie und zu einer Verhinderung des Standortwettbewerbs innerhalb der EU führen kann. Aus diesem Grund ist über alternative Finanzierungsmodelle wie etwa einer teilweisen Umlage oder weiteren Steuerfinanzierung nachzudenken.