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Beratende Mitwirkung in Kollegialorganen
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In Zusammenhang mit Kollegialorganen sind nahezu überall auch Formen beratender Mitwirkung zu finden, die verschieden bezeichnet werden. Besonders hervorstechende Beispiele hierfür sind das Kommunalrecht und das Parlamentsrecht. Trotz der Verbreitung beratender Mitwirkung in ihren begrifflich verschiedenen Formen sind ihr jeweiliger Inhalt, ihre Reichweite und ihr Ziel oft ungeklärt. Die Arbeit soll durch eine historische, systematische und teleologische Untersuchung dazu beitragen, eine einheitliche Terminologie zu entwickeln und zu klären, welche Rechte die einzelnen, begrifflich verschiedenen Formen beratender Mitwirkung umfassen. Ziel ist es, eine dogmatische Struktur des Phänomens «beratende Mitwirkung» zu schaffen.
Buchvariante
2007, paperback
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