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Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz

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  • 255 Seiten
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Fundierte Erläuterungen aus erster Hand! Das Rechtsberatungsrecht wird durch eine umfassende Reform an aktuelle Markt- und Rechtsentwicklungen angepasst. Kernstück ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das das Rechtsberatungsgesetz von 1935 ersetzt. Der Anwendungsbereich des neuen RDG beschränkt sich auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, während die Vorschriften der gerichtlichen Verfahrensordnungen zur Prozessvertretung neu gestaltet werden. Nichtanwaltliche Unternehmer dürfen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen, während darüber hinausgehende Leistungen nur in Zusammenarbeit mit Anwälten angeboten werden dürfen. Die Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung erweitern die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten mit Angehörigen anderer Berufe. Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen bleibt im Wesentlichen der Anwaltschaft vorbehalten, und ein allgemeiner Rechtsdienstleistungsberuf wird nicht eingeführt. Die Erlaubnistatbestände für Inkassounternehmen und andere werden neu gestaltet. Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sind grundsätzlich zulässig, jedoch muss eine juristisch qualifizierte Person außerhalb des Familien- und Bekanntenkreises beteiligt sein. Das Einführungsgesetz regelt Übergangsbestimmungen und die Vergütung registrierter Personen. Vorteile: zeitnahe Informationen zu neuen Rechtsvorschriften, praxisorientierte Erläuterungen und Materialien des G

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Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, Kurt Franz

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2008
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(Paperback)
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