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Das sächsische Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (SächsGefHundG)

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Die tragischen Ereignisse eines Beißvorfalls in Hamburg im Jahr 2000 führten zu einem Wendepunkt in der Diskussion über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Dies veranlasste den Freistaat Sachsen, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Der Verfasser untersucht die sächsische Regelung und bleibt dabei im Kontext der allgemeinen polizeirechtlichen Thematik. Im ersten Teil der Studie wird die Problematik gefährlicher Hunde, oft pauschal als Kampfhunde bezeichnet, eingeführt. Die geltende Rechtslage auf Bundes- und Landesebene sowie die historischen Hintergründe werden dargestellt. Im zweiten Teil wird das sächsische Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden detailliert analysiert, wobei die gewonnenen Erkenntnisse auch auf Regelungen anderer Länder anwendbar sind. René Schneider nutzt das sächsische Gesetz als Beispiel, um typische polizeirechtliche Fragen zu diskutieren. Zu Beginn wird erläutert, dass die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen als gefährlich juristisch als untauglich angesehen werden muss. Zudem erfolgt eine Analyse aller Vorschriften des Gesetzes unter rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Aspekten. Der Leser erhält somit einen umfassenden Einblick in die sächsischen Regelungen sowie in die allgemeinen Regelungen über gefährliche Hunde.

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Das sächsische Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (SächsGefHundG), Rene Schneider

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2007
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