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Studiengebühren und das Menschenrecht auf Bildung

Die Anwendbarkeit des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte innerhalb der deutschen Rechtsordnung veranschaulicht anhand der Vereinbarkeit von Studiengebühren mit Art. 13 Abs. 2 c)

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Der Band befasst sich mit der Vereinbarkeit von Studiengebühren mit Art. 13 Abs. 2 c) des Sozialpakts. Auch bislang ungeklärte grundsätzliche Probleme bei der Anwendung des Sozialpakts warten auf eine Lösung. Hierzu zählen vor allem die Fragen, unter welchen Voraussetzungen sich Einschränkungen der Paktrechte überhaupt rechtfertigen lassen oder inwieweit der Sozialpakt innerhalb der deutschen Rechtsordnung Anwendung findet.

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Studiengebühren und das Menschenrecht auf Bildung, Sven Söllner

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2007
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