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Die Tatsache, dass die heutigen Rechtsanwälte zu einem geachteten Berufsstand gehören, ist das Ergebnis einer Selbstorganisation, die in Deutschland bereits im 18. Jahrhundert gefordert wurde. Justus Möser war der erste, der die Errichtung von eigenständigen »Advocatencollegien« anregte. Die Veröffentlichung dokumentiert die dabei vorherrschenden Motive wie die Bedingungen der Beachtung und Wirkung von Mösers Werken im Vormärz. Die heutigen Rechtsanwaltskammern finden in Mösers »Patriotischen Phantasien« ihre historische Grundlage.
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Vom Ursprung der anwaltlichen Selbstverwaltung, Karl H. L. Welker
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- 2007
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