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Informed consent und Ersatzmöglichkeiten bei Einwilligungsunfähigkeit in Deutschland
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Aufklärung des Patienten und dessen Einwilligung gelten heute nach längerer Entwicklung rechtlich wie standesethisch als prinzipielle Voraussetzung für jeden ärztlichen Eingriff. Fehlt dem Patienten die Einwilligungsfähigkeit, können ein Rechtlicher Betreuer, ein Vorsorgebevollmächtigter, eine Patientenvorausverfügung oder der Mutmaßliche Wille die Zustimmung ersetzen. Dabei haben die Substitute unterschiedliche Stärken und Schwächen, die gegeneinander abgewogen werden.
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2007
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