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Die Anknüpfung an den Handlungsort im derzeitigen internationalen Deliktsrecht

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Schwerpunkt des Werks ist die Konkretisierung der Grundregel des deutschen internationalen Deliktsrechts, der in Art. 40 Abs. 1 Satz 1 EGBGB geregelten Anknüpfung an den Handlungsort. Die Anknüpfungsregel wird vor dem Hintergrund des geltenden, kodifizierten internationalen Deliktsrechts in Europa sowie dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem systematischen Zusammenhang der Norm ausgelegt und durch Fallgruppenbildung konkretisiert. Es wird zunächst eingegrenzt, wo sich der Handlungsort bei der Haftung für Dritte, beim Unterlassen und bei der Gefährdungshaftung befindet. Sodann wird die Anknüpfung an den Handlungsort weiter konkretisiert für einzelne Deliktstypen, insbesondere für die Produkthaftung, die Umwelthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Massenmedien. Die Darstellung der Hintergründe des Gesetzgebungsverfahrens der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) gibt einen Ausblick auf die mögliche Weiterentwicklung der Anknüpfung an den Handlungsort im vereinheitlichten europäischen internationalen Deliktsrecht.

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2007

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