Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 147 StPO im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
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Der Streit um Akteneinsicht gehört zu den am härtesten umkämpften Schauplätzen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Ohne dieses Recht ist eine effektive Verteidigung kaum möglich. Es ist deshalb eines der wichtigsten Informationsrechte der Verteidigung und dient zugleich als Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden. Trotzdem kann dieses Recht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren nach § 147 II StPO vorübergehend eingeschränkt werden. Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege wird als Begründung für die geheime Arbeit der Ermittlungsbehörden genannt. Äußerst problematisch ist dies, wenn die Verteidigung die Akteninformationen benötigt, um gegen Zwangsmaßnahmen, vor allem einen Haftbefehl, vorzugehen. Zudem lässt der § 147 StPO eine Vielzahl von Fragen offen: Was sind Akten? Darf der Verteidiger seinen Mandanten vom Akteninhalt informieren? Steht dem verteidigerlosen Beschuldigten ein Akteneinsichtsrecht zu? Dieses Buch versteht sich als Plädoyer zur Stärkung der Rechte der Beschuldigten. Es soll die Strafverfolgungsbehörden veranlassen, ihre tägliche Praxis kritisch zu hinterfragen und für den Gesetzgeber ein Anstoß sein, eine Neufassung des strittigen Paragraphen in Erwägung zu ziehen.