Die OLG-Präsidentin
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Die Karriere von Henriette Heinbostel 'ist Ausdruck eines gewandelten Verhältnisses von Frau und Justiz … Tatsache ist, dass Recht und Justiz immer weiblicher werden' (aus dem Geleitwort der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries). Deshalb war es an der Zeit, anlässlich des 50. Jahrestages der Ernennung der 1. OLG-Präsidentin in Deutschland eine Gedenkschrift herauszugeben, die beweist, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Justiz längst Realität ist. Die drei in der Rechtsprechung dieses Landes durch ihre signifikante Spruchpraxis ausgewiesenen Herausgeberinnen – OLG- bzw. Kammergerichts-Präsidentinnen aus Schleswig, Düsseldorf und Berlin – haben ihrem Vorbild Henriette Heinbostel diesen Band gewidmet und unterstreichen damit, dass Feminismus heute in ihren Kreisen 'lächerlich und unnötig' ist. Selbstbewusst und humorvoll kommentieren die Autorinnen – ohne Ausnahme Spitzenjuristinnen – die Geschichte der Gleichstellung der Frau in unserer Gesellschaft, insbesondere in der Justiz. Sie definieren ihre Rolle als Frau in der Robe wie Henriette Heinbostel: 'Hatte sie bisher danach gestrebt, ihren männlichen Kollegen zu ähneln, so verwandte sie von nun an ihre ganze Kraft darauf, ihre berufliche Position weiblich zu definieren' (so die Justizsenatorin von Berlin, Gisela von der Aue). Bei Nachforschungen der Herausgeberinnen im Lebenslauf fand sich ein sensationeller Hinweis auf einen anderen berühmten Juristen der Nachkriegszeit: Henriette Heinbostel hatte eine außereheliche Beziehung zu dem ehemaligen ersten wissenschaftlichen Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, F. G. Nagelmann, dem 1984 ebenfalls eine außergewöhnliche Gedächtnisschrift gewidmet worden war. Dieses Buch darf in keiner juristischen Fachbibliothek fehlen und empfiehlt sich besonders als Geburtstags-, Weihnachts- oder Abschiedsgeschenk für die männlichen Kollegen in der Justiz, um an unwirtlichen Herbst- und Wintertagen vor dem knisternden Kaminfeuer der Kolleginnen zu gedenken, die nach und nach die Spitzenpositionen bei Gerichten, der Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft übernehmen.