Die Reintegration von Juristen jüdischer Herkunft an den Berliner Universitäten nach 1945
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Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges stellte sich für die aus Nazideutschland vertriebenen Juden kaum die Frage, ob sie in ihre ehemalige Heimat zurückkehren sollten. Zu präsent war die Erinnerung an die unter dem NS-Regime erfolgte eigene Diskriminierung und Vertreibung, zu tief der Schmerz über Tod und Deportation von Angehörigen und Freunden. Und doch gab es einige Juristen jüdischer Herkunft, die nach dem Untergang des Dritten Reichs im zerstörten Deutschland einen Neuanfang wagen wollten. Während die Vertreibung von Rechtsgelehrten aus ihren Positionen an Universitäten im Dritten Reich bereits auf breiter Ebene dokumentiert wurde, fand deren Schicksal und Werdegang nach 1945 kaum nähere Beachtung. Die vorliegende Arbeit skizziert nun die Beweggründe für und wider eine Rückkehr und Wiedereingliederung in die Berliner Hochschullandschaft, wobei neben dem universitären Umfeld auch der private Lebensbereich und die eine Heimkehr beeinflussende Zeit im Exil einbezogen werden.