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Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes

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„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [.] hat sich das Deutsche Volk [.] dieses Grundgesetz gegeben.“ Den in der Verfassungspräambel enthaltenen Gottesbezug nimmt die Monographie rechtshistorisch und rechtsdogmatisch in den Blick. Nach Ansicht des Autors handelt es sich bei der nominatio Dei um eine Manifestation des kulturellen Gedächtnisses. „Gott“ ist eine Erinnerungsfigur und gibt dem Grundgesetz einen konservativen Zug, der mit dem Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist.

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Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes, Andreas Vogt

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2007
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