Stalking
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Wenn Männer ihre Ex-Frau mit Telefonanrufen terrorisieren, wenn Frauen ihrem Lieblingssänger um die halbe Welt nachreisen, wenn Bewunderung oder Liebe in Belästigung und Gewalt umschlägt – dann liegt Stalking vor. Stalking meint wörtlich übersetzt das Anschleichen, Anpirschen an das Wild. Inzwischen steht dieser Begriff aber für das fortgesetzte Verfolgen und Terrorisieren von Mitmenschen. Stalking ist – allein gemessen an den Anzeigen bei der Polizei – kein exotisches Randthema. Geschätzte 6.000 Fälle dürften es hierzulande pro Jahr sein. Die oftmals gnadenlose Hetze kann Jahre und manchmal ein Leben lang dauern. In der Mehrzahl sind die Täter männlich; die Opfer leiden häufig unter Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Depressionen. In Österreich ist das „beharrliche Verfolgen“ (Stalking) seit dem 1. 7. 2006 strafbar. Der Stalkingforscher Martin Kind hat dies zum Anlass genommen, die nunmehr möglichen rechtlichen Maßnahmen gegen Stalker umfassend aufzuzeigen. Die Spannbreite reicht von strafrechtlichen Schritten und Schadenersatzansprüchen bis hin zu einstweiligen Verfügungen. Wissenschaftlich am aktuellen Stand werden zudem aus der Praxis für die Praxis Tipps zur Verhinderung und zum Umgang mit Stalking gegeben. Angesprochen sind unterschiedliche Gruppen, die mit dem Phänomen konfrontiert sind, wie Betroffene und deren Vertrauenspersonen, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Juristen, Polizisten und Psychologen.