UV-GOÄ
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Der Inhalt: Wenn die Kosten für eine ärztliche Behandlung zu Lasten der (gesetzlichen) Unfallversicherung gehen, gilt eine spezielle Gebührenordnung – die UV-GOÄ. Diese kommentierte Fassung der UV-GOÄ umfasst nicht nur den Basistext, sondern auch alle Ergänzungen und Neuregelungen mit Stand 1. November 2007 sowie ausschnittsweise die offiziellen Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen. Im Vergleich zur „normalen“ GOÄ sind über 80% der Leistungsziffern und Inhalte – bei unterschiedlicher Bewertung – identisch, und auch die Sozialgerichte orientieren sich in UV-GOÄ-Streitfällen stark an der GOÄ. Daher berücksichtigt der Kommentar bei vergleichbaren Leistungen die Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur GOÄ. Allerdings gibt es in der UV-GOÄ keine analogen Ansätze und keine veränderbaren Steigerungsfaktoren. Ein Verzeichnis zur Ermittlung des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers inklusive der Adressen erleichtert die Suche und damit die korrekte Rechnungsstellung an den jeweiligen Kostenträger.