Entschädigung und Spruchverfahren im GmbH-Vertragskonzern
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Der GmbH-Vertragskonzern ist gesetzlich nicht geregelt. Etwaige Minderheitsgesellschafter sollen durch entsprechende Anwendung der aktienrechtlichen Regelungen geschützt werden. Der im AktG vorgesehene Rechtschutz im Spruchverfahren soll allerdings beim GmbH-Vertragskonzern nicht zur Anwendung kommen; die Gesellschafter werden auf die Anfechtungsklage verwiesen. Dem steht die Rechtsentwicklung gegenüber, die zumindest im Aktienrecht den Anwendungsbereich der Anfechtungsklage immer weiter einschränkt. Timo Huesmann analysiert das Bedürfnis für einen Minderheitenschutz im GmbH-Vertragskonzern und entwickelt diesen aus den Grundlagen des GmbH-Rechts. Zur gerichtlichen Durchsetzung dieses Schutzes untersucht der Autor die Frage, ob einem GmbH-Gesellschafter die Anfechtung eines Beschlusses verwehrt werden kann und ein Verweis in das Spruchverfahren im Wege der Rechtsfortbildung möglich ist.