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Das Verhältnis von Erfüllung, Schadensersatz und Vertragsaufhebung im CISG

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Das Verhältnis von Erfüllung, Schadensersatz und Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht (CISG) zeigt unterschiedliche Auffassungen des civil und common law. Nils Schmidt-Ahrendts analysiert die Auswirkungen auf die Ersatzfähigkeit der Mehrkosten von Deckungsgeschäften unter Berücksichtigung der dogmatischen Struktur des CISG, des Gebots der Rechtssicherheit und einer flexiblen, wirtschaftlich angemessenen Lösung. Er stellt fest, dass das CISG den Gläubiger nur berechtigt, seinen Schaden anhand eines konkreten oder hypothetischen Deckungsgeschäfts zu berechnen, wenn eine Vertragsaufhebung vorausgeht. Dies soll verhindern, dass die erschwerten Voraussetzungen einer Vertragsaufhebung umgangen werden. Ein im CISG verankertes Gebot der Schadensminderung verpflichtet den Gläubiger, nach wirksamer Vertragsaufhebung ein angemessenes Deckungsgeschäft vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, vor der Vertragsaufhebung ein solches Geschäft abzuschließen oder durch eine frühzeitige Vertragsaufhebung die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das CISG gestattet es dem Gläubiger nicht, einen Differenzschaden aus einem vorzeitigen Deckungsgeschäft zu liquidieren, es sei denn, es handelt sich um einen Verzugsschaden, der die Kosten des Deckungsgeschäfts übersteigt, oder um eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung des Schuldners, nicht jedoch bei ungünstigen Marktpreisen.

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Das Verhältnis von Erfüllung, Schadensersatz und Vertragsaufhebung im CISG, Nils Schmidt-Ahrendts

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2007
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(Paperback)
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