Die Kontrolle der tatrichterlichen Auslegung von individuellen Willenserklärungen durch die Rechtsmittelinstanz
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Der Autor untersucht die Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Willenserklärungen im Hinblick auf den dabei anzuwendenden prozessualen Prüfungsmaßstab. Kern der Betrachtung ist die Frage, inwiefern der BGH dabei den von ihm selbst aufgestellten Grundsätzen einer eingeschränkten Kontrolle der tatrichterlichen Auslegung gerecht wird. Ferner wird die Auswirkung dieser Revisionspraxis auf den weiteren Verfahrensverlauf nach Zurückverweisung sowie auf seine Vereinbarkeit mit allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen untersucht. Der Autor leitet daraus einen eigenen Ansatz des gebotenen Prüfungsmaßstabs für die Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB in der Revisionsinstanz ab. Schließlich beleuchtet er, inwiefern sich die ZPO-Reform des Jahres 2002 auf die Auslegungskontrolle ausgewirkt hat.