Die Anwendbarkeit der deutschen und europäischen Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Krankenhäusern
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Die Frage der Fusionskontrolle auf Krankenhausmärkten ist hochaktuell und wird kontrovers diskutiert. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Fusionskontrolle entgegen der Beschlusspraxis des Bundeskartellamts bereits dem Grunde nach keine Anwendung auf Krankenhauszusammenschlüsse finden kann. Die Fusionskontrolle als Strukturkontrolle ist auf dem hoch regulierten deutschen Krankenhausmarkt entbehrlich. Denn regulierungsbedingt sind den Krankenhausfusionen nicht die üblichen marktendogenen Vermachtungsrisiken immanent, die mit den Mitteln der Fusionskontrolle zu beurteilen wären. Die Arbeit setzt sich zudem kritisch mit der Marktabgrenzung des Bundeskartellamts auseinander. Der Autor schlägt alternative Ansätze zur sachlichen und räumlichen Abgrenzung von Krankenhausmärkten vor, teilweise in Anlehnung an die US-amerikanische Gerichtspraxis bei Krankenhausfusionen. Im Kontext der europäischen Fusionskontrolle plädiert der Autor für eine stärkere Berücksichtigung von qualitativen Effizienzvorteilen bei Krankenhausfusionen sowie für die Abgrenzung nationaler Krankenhausmärkte. Abschließend wird auf die Bedeutung von Art. 86 Abs. 2 EG bei Krankenhausfusionen hingewiesen.