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Englische anti-suit injunctions zur Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen

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Englische anti-suit injunctions zur Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen verbieten Klägern, in aus englischer Sicht ausländischen Verfahren gegen Schiedsvereinbarungen zu verstoßen. Ingrid Naumann untersucht, ob die großzügige Praxis englischer Gerichte bei solchen injunctions im Widerspruch zur internationalen Comitas steht. Zudem bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit dieser injunctions mit der New York Convention. Ein rechtsvergleichender Teil beleuchtet, warum Gerichte in civil law-Staaten wie Deutschland den Eingriff durch anti-suit injunctions als besonders gravierend empfinden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Vereinbarkeit dieser injunctions mit dem Europäischen Zivilverfahrensrecht, insbesondere im Kontext der Vorlage des House of Lords an den EuGH in der Rechtssache West Tankers. Naumann argumentiert ausführlich, dass solche injunctions nicht unter den Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit von der EuGVO fallen und dass sie mit dieser unvereinbar sind. Sie zeigt zudem auf, dass selbst bei Annahme eines Ausschlusses die Erlass solcher injunctions gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz verstößt, wonach nationale Verfahrensregeln die praktische Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigen dürfen.

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Englische anti-suit injunctions zur Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen, Ingrid Naumann

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2008
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