Die Berichterstattungspflicht und Haftung des Vorstandes beim genehmigten Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
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Das Bezugrecht der Aktionäre beim genehmigten Kapital ist seit langem ein Klassiker der aktienrechtlichen Diskussion. In diese Diskussion in neue Bewegung gekommen, nachdem im Jahre 1997 und 2005 der Bundesgerichtshof seine Rechtssprechung mit den Entscheidungen Siemens/Nold und Mangusta/Commerzbank I und II geändert und die Voraussetzunge für das genehmigte Kapital mit Bezugsrechtsausschluss wesentlich gelockert hat. In diesen Entscheidungen hat der BGH die Auffassung vertreten, den Interessen der Aktionäre könnte, statt der bisher geforderten sachlichen Rechtfertigung der Massnahme auch durch eine Berichtspflicht des Vorstands und eine Schadensersatzhaftung für den Fall des rechtswidrigen Bezugsrechtsausschlusses Rechnung getragen werden. Der Verfasser fasst die formellen und materiellen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss sowohl bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung als auch im Rahmen des genehmigten Kapitals schärfer. Dabei wird differenziert auf die Struktur der Gesellschaft und die Beteiligungsform der Aktionäre abgestellt. Erstmalig werden mögliche Haftungstatbestände der beteiligten Organe und Personen näher erörtert und auf ihre praktische Durchsetzbarkeit überprüft. Schliesslich enthält die Studie neue und differenzierte Lösungsansätze für der Rückabwicklung fehlgeschlagener Strukturmassnehmen.