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Die Anwendbarkeit des deutschen Corporate-governance-Kodex auf die Societas Europaea (SE)

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Bei der am 8. Oktober 2004 geschaffenen Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) bestehen trotz begleitender nationaler Ausführungsgesetze aufgrund der Verweisungstechnik der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO) vielfältige Beziehungen zum bestehenden nationalen Aktienrecht. So gilt zunächst auch § 161 AktG, der die Organe der Gesellschaft verpflichtet, sich über die Einhaltung/Abweichung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklären. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie die einzelnen Empfehlungen auf die SE, insbesondere die monistisch organisierte SE, Anwendung finden können. Dazu ist zunächst die Erörterung der vorgegebenen Struktur der SE notwendig. Die Arbeit geht dieser Fragestellung nach und unternimmt den Versuch, einen Kodex für eine monistisch organisierte SE zu erstellen.

Buchvariante

2008, paperback

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