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Litis contestatio

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Die litis contestatio ist ein Beispiel für die Kontinuität des Prozessrechts seit rund 2500 Jahren. Sie bezeichnet die Einlassung des Beklagten auf die gerichtliche Verhandlung zur Sache. Ursprünglich eine Schöpfung des antiken römischen Rechts, wird die litis contestatio von den hochmittelalterlichen Juristen im 12. und 13. Jahrhundert zu einem unverzichtbaren Formalakt für die Begründung des Zivilprozesses entwickelt. Das galt noch im gemeinen Zivilprozeß des 19. Jahrhunderts, während die ZPO die ordnungsgemäße Ladung des Beklagten genügen läßt, um einen Zivilprozeß durchzuführen. Die Arbeit untersucht die Veränderungen der litis contestatio und ihre jeweilige Funktion und gewinnt so Aussagen über das Verständnis, die Konstituierung und den Inhalt des Zivilprozesses. Insbesondere die Begegnung mit dem auf deutschrechtlichen Anschauungen basierenden sächsischen Prozeß führt zu einer Neuinterpretation und Funktionsverlagerung einzelner prozessualer Institute, insbesondere der litis contestatio. Die Arbeit berücksichtigt aber auch die Modalitäten der Ladung, die Ausgestaltung des Säumnisverfahrens, die Formulierung des Streitgegenstands, des Anspruchs und der Rechtskraft sowie die materiellrechtlichen Folgen des Prozeßbeginns und die Forderungszession.

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Litis contestatio, Steffen Schlinker

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Erscheinungsdatum
2008
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