Defizitärer Vollzug des Umsatzsteuerrechts
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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung grundsätzlich nicht gleichmäßig vollziehbare Steuernorm wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig ist. Diese rein verfassungsrechtliche Bewertung kann aber nicht ohne weiteres für das gemeinschaftsrechtlich determinierte Steuerrecht gelten. Der Autor beschäftigt sich daher mit der Frage, wie die Auffassung des BVerfG für das europarechtlich geprägte Umsatzsteuerrecht modifiziert werden muss. Hierbei wird danach differenziert, ob das strukturelle Vollzugsdefizit bereits auf der Ebene des europäischen Sekundärrechts liegt oder erst durch eine mangelhafte Umsetzung des mitgliedstaatlichen Gesetzgebers verursacht wurde. Ein besonderes Augenmerk wird bei der Untersuchung darauf gelegt, wie der durch eine strukturell defizitäre Steuernorm Belastete effektiven Rechtsschutz erlangen kann.