Die Aarhus-Konvention
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In einem demokratischen Staat spielt Information eine wichtige Rolle. Vor allem in Entscheidungsprozessen ist Information ein sehr bedeutsamer Einflußfaktor. Transparenz bedingt Information, fehlende Transparenz kann zu mangelnder Kontrolle von Entscheidungen führen. Der freie Zugang zu Informationen ist daher für den Bürger von besonderer Wichtigkeit. Zwingende Voraussetzung für eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren ist die Gewährung eines Rechts auf Zugang zu Information. Die besondere Bedeutung eines Zugangsrechts wird durch die Aufnahme in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union unterstrichen. Im nationalen Recht ist der Gedanke einer umfassenden Transparenz des Verwaltungshandelns nicht selbstverständlich. Für die Bundesrepublik Deutschland führte die Unterzeichnung der Aarhus-Konvention zu einem - wenn auch langwierigen - Umdenken hinsichtlich des Verständnisses eines Zugangsrechts. Die Aarhus-Konvention schafft Mindeststandards auf Ebene eines multilateralen völkerrechtlichen Vertrages. Globale Veränderungen setzen eine integrierte Denkweise voraus: „think globally - act locally“.