Die Europäisierung der Amtshilfe
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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird die Verwaltungen der Mitgliedstaaten erheblich verändern. Soweit die Änderungsanforderungen überhaupt schon erkannt sind, werden sie derzeit vornehmlich im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einrichtung sog. einheitlicher Ansprechpartner erörtert. Dabei wird oftmals übersehen, dass gerade die Vorschriften der Art. 28 ff. EU-DLR über die europäische Amtshilfe ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und insbesondere das verwaltungsrechtliche Institut der Amtshilfe (§§ 4 ff. VwVfG) haben werden. Nach einer Bestandsaufnahme zur Realität der grenzüberschreitenden Behördenzusammenarbeit stellt der Verfasser detailliert die Europäisierung der Amtshilfe durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie dar. Dabei untersucht er vor allem, inwieweit die §§ 4 ff. VwVfG der Modifizierung bedürfen. Ausführlich erörtert der Autor die Folgen einer Europäisierung der Amtshilfe: Dabei geht es zunächst um die rechtsstaatlich essenzielle Frage, wer künftig die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Zusammenhang mit Amtshilfehandlungen trägt. Daran anknüpfend behandelt die Schrift die Frage nach dem Rechtsschutz im Zusammenhang mit derartigen transnationalen Verfahrenshandlungen. Als weitere Folge zeigt der Verfasser, dass das bislang lediglich sozialwissenschaftlich diskutierte Netzwerkmodell durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie positiviert wird. Diesen Konsequenzen der Aufwertung des Behördennetzes zum Rechtsbegriff geht der Autor in seiner Untersuchung ebenso nach wie dem erstmaligen rechtlichen Zwang zur Realisierung der elektronischen Verwaltung.