Der Verfassungsgerichtshof als Wahlgericht
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Der Verfassungsgerichtshof und die Wahlanfechtung Die Wahlgerichtsbarkeit ist stärker denn je in den Fokus öffentlicher Beachtung und Beobachtung geraten, besonders zuletzt durch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichthofes vom 13.6.2016, W I-22/2015 (Aufhebung der Bezirksvertretungswahl für den 2. Wiener Gemeindebezirk) und vom 1.7.2016, W I-6/2016 (Aufhebung der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl). Im Idealfall kann der VfGH als Wahlgericht die Rechtskultur bei der Abhaltung demokratischer Veranstaltungen (indirekt) positiv beeinflussen, die Fairness der Beteiligten einmahnen und die Akribie der Wahlbehörden bei der Auszählung und Vorkontrolle fördern. Damit wird auch der VfGH als Staatsorgan selbst zu einem Förderer und Garanten der Demokratie. Rechtzeitig vor dem großen Republikjubiläum 2018 erscheint diese aktuelle Kompilation der Rechtsprechung des VfGH als Wahlgericht.