Die Entscheidung der Aktionäre über die Abwehr von Übernahmen
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Der Europäische Gesetzgeber hat nach einer 30 Jahre währenden Diskussion mit der EU-Übernahmerichtlinie zu einer Rechtsentwicklung beigetragen, die vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund der Kapitalismusdebatte die Rechte der Anteilseigner in Aktiengesellschaften stärkt. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies durch das WpÜG umgesetzt worden. Die Entscheidung über die Ergreifung von Abwehrmaßnahmen gegen ein feindliches Übernahmeangebot kann nunmehr kraft geschriebenen Rechts seitens des Managements im Grundsatz nicht mehr ohne die Aktionäre getroffen werden. Dennoch ist offen geblieben, ob nicht bereits aus dem bestehenden Aktienrecht ähnliche Regelungen abzuleiten gewesen wären. Hierzu wird eine Analyse der aktien- und kapitalmarktrechtlichen Regelungsansätze unternommen, wobei auch das ungeschriebene Aktienrecht mit der Begutachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu „Holzmüller“, „Gelatine“ und „Macrotron“ herangezogen wird. Schließlich widmet die Untersuchung auch der wohlfahrtsökonomischen Rechtfertigung der Regelungssysteme ein eigenständiges Kapitel und erläutert hierfür die grundlegenden Konzeptionen.