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Ursprünge deutscher Medizinalgesetzgebung

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In welchem Rechtsumfeld sollen Ärzte agieren? Organisationsstrukturen und Finanzierung des Gesundheitswesens stehen immer wieder in der Diskussion. Dieser Konflikt hat eine Jahrhunderte währende Tradition. Ihre sachlichen Ursprünge sind nicht zuletzt in der Akademisierung der Medizin während des hohen Mittelalters zu suchen. Ein universitär ausgebildeter Ärztestand begann damals, sich zu etablieren und versuchte sehr bald, politische Entscheidungen in seinem Sinne zu beeinflussen. Die Monographie von Jana Mühlsteff erkundet, inwieweit es der Ärzteschaft bereits im späten Mittelalter und der beginnenden Neuzeit gelang, die Medizinalgesetzgebung in ihrem Sinne zu beeinflussen. So traten die Ärzte von Beginn an im Verbund auf, um ihre Interessen unter Hinweis auf ihren sozialen Status als Akademiker effektiv durchzusetzen. Dies gelang ihnen besonders gut im organisatorischen Bereich sowie beim ärztlichen Vertragsrecht. Im Ergebnis wird deutlich: Zahlreiche Ursprünge des heutigen Arztrechts wurzeln in den historischen und wissenschaftsgeschichtlichen Entwicklungen des Mittelalters und seiner – vor allem städtischen – Medizinalgesetzgebung.

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Ursprünge deutscher Medizinalgesetzgebung, Jana Mühlsteff

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2008
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