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Formularerklärungen prägen das moderne Gesundheitswesen, überfordern jedoch viele Patienten. Unterzeichnete Aufklärungs- und Einwilligungsbögen haben keine materielle Bedeutung, dienen aber als erster Beweis für eine wirksame Einwilligung. Trotz dieser Widersprüche sind die rechtlichen Anforderungen an medizinische Formularerklärungen weitgehend unklar. Die Anwendung des Rechts der vorformulierten Vertragsbedingungen wird dem Stellenwert der Patientenaufklärung nicht gerecht und führt zu undifferenzierten Lösungen. Die zentrale Frage ist, wann ein Formular, ähnlich wie ein Gespräch, Verständnis beim Patienten ermöglicht und dessen Verstehen überprüfbar macht. Patrick Gödicke entwickelt ein medizinrechtliches Transparenzgebot, das an § 307 I 2 BGB anknüpft und durch arzneimittel- und europarechtliche Vorgaben geschärft wird. Er formuliert konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Formularregelungen für schulmedizinische Heilbehandlungen und medizinische Forschung am Menschen. Der Beweiswert unterzeichneter Formulare hängt entscheidend von ihrer Transparenz ab. Nur transparente Aufklärungsformulare ermöglichen es, in bestimmten Fällen, wie bei Masseneingriffen mit geringem Risiko, auf eine schriftliche Aufklärung zu verzichten und lediglich eine Gesprächsgelegenheit zu fordern, um das Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
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Formularerklärungen in der Medizin, Patrick Gödicke
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- Erscheinungsdatum
- 2008
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