Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte
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Welchen materiell-rechtlichen Bindungen unterliegt die Bundeswehr im Auslandseinsatz? Mit Beginn der Bundeswehr-Auslandseinsätze waren zunächst die Voraussetzungen umstritten, die formal an einen der immer häufigeren Einsätze zu stellen sind. Hierzu hob das Bundesverfassungsgericht 1994 den obligatorischen „konstitutiven Parlamentsbeschluß“ aus der Taufe. Nunmehr erscheint die Erkundung des rechtlichen Aktionsrahmens während des Einsatzes nach erfolgter Entsendung immer vordringlicher. Der Verfasser untersucht, ob und wie die Bundeswehr im Auslandseinsatz an die Grund- und Menschenrechte gebunden ist. Er fragt nach der Begründung für die Anwendbarkeit der Grundrechte und für die Bindung deutscher Hoheitsgewalt außerhalb Deutschlands und skizziert eine Systematisierung durch die Differenzierung verschiedener Bindungsniveaus: Die grundsätzlich auch im Ausland bestehende Bindung deutscher Hoheitsgewalt erfährt je nach Intensität Modifikationen. Hierzu können rechtsvergleichend erhellende Parallelen zur U. S.-amerikanischen Verfassungstheorie gezogen werden. Auf dieser theoretischen Fundierung werden die einschlägigen materiell-rechtlichen Bindungen des nationalen Rechts sowie des Völkerrechts untersucht. Entfalten völkerrechtliche Kodifikationen wie etwa der UN-Zivilpakt (ICCPR) überhaupt verpflichtende Wirkung? In welchen Konstellationen sind sie anwendbar? Was verbieten sie? Welchen Rechtsschutz bieten sie wem? Insbesondere werden die praktisch relevanten Probleme bei multinationalen Einsätzen und verteilter Befehlsgewalt diskutiert; hierfür zieht der Autor auch spezifisch einsatzrechtliche Normen heran. Schließlich werden die verschiedenen Auslandseinsätze der Bundeswehr praxisnah kategorisiert, um dem Nachschlagenden eine schnelle Orientierung zum anwendbaren Recht für bestimmte Einsatzkonstellationen zu bieten.