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Welchen materiell-rechtlichen Bindungen unterliegt die Bundeswehr im Auslandseinsatz? Zu Beginn der Auslandseinsätze waren die Voraussetzungen umstritten, die formal an diese Einsätze gestellt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht führte 1994 den obligatorischen „konstitutiven Parlamentsbeschluss“ ein. Die Erkundung des rechtlichen Aktionsrahmens während des Einsatzes nach der Entsendung wird zunehmend dringlicher. Der Verfasser untersucht, ob und wie die Bundeswehr im Ausland an die Grund- und Menschenrechte gebunden ist und fragt nach der Begründung für die Anwendbarkeit der Grundrechte sowie der Bindung deutscher Hoheitsgewalt außerhalb Deutschlands. Er skizziert eine Systematisierung durch die Differenzierung verschiedener Bindungsniveaus, wobei die Bindung deutscher Hoheitsgewalt im Ausland je nach Intensität modifiziert wird. Rechtsvergleichende Parallelen zur U.S.-amerikanischen Verfassungstheorie werden gezogen. Die relevanten materiell-rechtlichen Bindungen des nationalen und Völkerrechts werden untersucht, einschließlich der Frage nach der verpflichtenden Wirkung völkerrechtlicher Kodifikationen wie dem UN-Zivilpakt (ICCPR). Zudem werden die praktischen Probleme bei multinationalen Einsätzen und verteilter Befehlsgewalt diskutiert. Der Autor zieht spezifisch einsatzrechtliche Normen heran und kategorisiert die Auslandseinsätze der Bundeswehr praxisnah, um eine schnelle Orientierung zum anwendbaren Recht für bes
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Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte, Daniel Beck
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- 2008
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